Institut für
Mittelstandsforschung
Bonn

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Definition der Familienunternehmen des IfM Bonn

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Das IfM Bonn definiert Familienunternehmen als diejenigen Unternehmen, bei denen Eigentums- und Leitungsrechte in der Person des Unternehmers oder der Unternehmerin vereint sind. In Abgrenzung zu den vielfältigen Begriffsbestimmungen, die in Theorie und Praxis vorzufinden sind, wird diese Definition als Definition der Familienunternehmen im engeren Sinn bezeichnet. Die Größe des Unternehmens und die Rechtsform sind für die Charakterisierung als Familienunternehmen ohne Belang, wenngleich die Schnittmenge von Familienunternehmen und KMU naturgemäß sehr groß ist: Der überwiegende Teil der Familienunternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen, allerdings gibt es auch Familienunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bzw. über 50 Mio. € Jahresumsatz. Umgekehrt existieren auch kleine und mittlere Unternehmen, die eine Vielzahl von nicht-familienverbundenen Unternehmenseignern aufweisen und/oder von Fremdmanagern geführt werden.  Familienunternehmen im engeren Sinn sind demnach eigentümergeführte Unternehmen. Die Eigentümerführung wird nach den Operationalisierungskriterien des IfM Bonn als gegeben angesehen, wenn:

  • bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen mindestens 50 % der Anteile eines Unternehmens* halten und
  • diese natürlichen Personen der Geschäftsführung angehören.

* Im Falle einer Kommanditgesellschaft sind es die Komplementäre.

Anmerkung

Gemäß der qualitativen Mittelstandsdefinition des IfM Bonn werden Familienunternehmen im engeren Sinn als Mittelstand angesehen. Für einen Mittelständler gemäß dieser Definition gelten weder Beschäftigten- noch Umsatzgrößengrenzen.

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Ansprechpartner

Brigitte Günterberg
Tel.: 0228 - 72 99 7 - 61
E-Mail: guenterberg@ifm-bonn.org